Grundkurs Zivilrecht
Grundkurs Zivilrecht komplett (Teil 1–4)
Zivilrecht Teil 1
Zivilrecht Teil 2
Zivilrecht Teil 3
Zivilrecht Teil 4
Beschreibungen
Der erste Teil des Grundkurs Zivilrecht gibt zunächst einen Überblick über das Zivilrecht und behandelt unter anderem die Abgrenzung zwischen öffentlichem Recht und Privatrecht. Ferner werden die Rechtssubjekte des Zivilrechts mit Fokus auf den natürlichen und juristischen Personen erläutert.
Der Schwerpunkt des ersten Kursteils liegt in der Besprechung der Schuldverhältnisse (vertragliche, vertragsähnliche, dingliche, deliktische und bereicherungsrechtliche Schuldverhältnisse) sowie die aus ihnen resultierenden Ansprüche. Vermittelt werden soll die für jede Prüfung elementar wichtige Prüfungsreihenfolge der Schuldverhältnisse, ihre Stellung zueinander sowie ihre Gemeinsamkeiten und Unterschiede im Prüfungsaufbau.
Das Hauptaugenmerk im Rahmen der Schuldverhältnisse liegt im ersten Kursteil auf dem Vertrag, hier insbesondere auf seinem Zustandekommen durch mindestens zwei übereinstimmende Willenserklärungen. Erläutert wird, wie Verträge durch Willenserklärungen zustande kommen, was diese Willenserklärungen überhaupt ausmacht, wie sich die Vertragsparteien beim Abschluss eines Vertrages durch einen Stellvertreter vertreten lassen können und wie das Gesetz die Wirksamkeit oder Unwirksamkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie deren Einbeziehung in einen Vertrag regelt.
Der zweite Teil des Grundkurs Zivilrecht widmet sich den übrigen Schuldverhältnissen, also den vertragsnahen, dinglichen, deliktischen sowie bereicherungsrechtlichen Schuldverhältnissen.
Zu nennen sind hier insbesondere die Schadensersatzansprüche aus vorvertraglichen/vertragsnahen Schuldverhältnissen, die deliktischen Schadensersatzpflichten bei Verletzung eines der in den §§ 823 ff. BGB geschützten Rechtsgütern sowie die immer wieder in Prüfungen auftauchenden Probleme im Rahmen des Verrichtungsgehilfen und die bereicherungsrechtlichen Herausgabeansprüche aus § 812 BGB.
Im Rahmen der dinglichen Ansprüche beschäftigt sich der Kurs zunächst mit der Frage, was Eigentum und Besitz ist und wie sich diese Institute im Unterschied zum allgemeinen Sprachgebrauch unterscheiden. Ganz besonders hervorzuheben ist im Rahmen der dinglichen Ansprüche das Trennungs- und Abstraktionsprinzip, dessen Einhaltung in jeder Prüfung über Bestehen oder Nichtbestehen entscheiden kann. Erläutert wird all dies am eingängigen, wie aber auch höchst prüfungsrelevanten Beispiel des Herausgabeanspruches des Eigentümers gegen den Besitzer aus § 985 BGB.
Der dritte Teil des Grundkurs Zivilrecht widmet sich wieder ganz dem Vertrag. Ging es im ersten Teil noch um dessen Zustandekommen, behandelt der dritte Teil nunmehr die Frage, welche Hindernisse der Wirksamkeit eines Vertrages entgegenstehen oder wie man sich nach Vertragsschluss wieder von diesem lösen kann.
Zunächst wird erläutert, wie ein Vertrag bzw. die ihn zustande bringenden Willenserklärungen angefochten werden können, wenn sich eine der Vertragsparteien bei Vertragsschluss beispielsweise über den Inhalt ihrer Willenserklärung geirrt hat oder wenn sie von der anderen Partei arglistig getäuscht wurde. Ebenfalls behandelt werden die Voraussetzungen des Rücktritts und des Widerrufs. Nicht vergessen werden darf die Frage, was passiert, wenn einer Vertragspartei die Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen unmöglich wird oder ein Anspruch aus einem Vertrag verjährt ist. Hier werden Voraussetzungen, Prüfungsschema und -standort sowie Rechtsfolgen all dieser Rechtsinstitute ausführlich und strukturiert erläutert.
Zu guter Letzt wird, nachdem der Prüfungsaufbau der vertraglichen Ansprüche abgeschlossen wurde, der Prüfungsaufbau der nicht-vertraglichen, also der gesetzlichen Schuldverhältnisse behandelt.
Der abschließende vierte Teil des Grundkurs Zivilrecht unterteilt sich in zwei ganz wesentliche Abschnitte des Zivilrechts – dem sogenannten Leistungsstörungsrecht und dem Gewährleistungsrecht, Letzteres mit Fokus auf dem Kaufvertrag.
Das Leistungsstörungsrecht widmet sich der Frage, was passiert, wenn eine Vertragspartei eine ihrer Pflichten aus dem Vertrag verletzt. In diesem Teil geht es dabei um die verschiedenen Schadensersatzansprüche nach §§ 280 ff. BGB: Schadensersatz neben der Leistung, statt der Leistung, bei Verletzung einer Nebenpflicht nach § 241 Abs. 2 BGB, bei Unmöglichkeit sowie dem sogenannten Verzugsschaden. Die verschiedenen Schadensersatzansprüche sind ein Klassiker in jeder Zivilrechtsklausur. Probleme bereiten oftmals die Abgrenzung der einzelnen Ansprüche sowie die Herausforderung, die jeweiligen Voraussetzungen nicht durcheinanderzubringen. Dafür werden alle Ansprüche anhand von Prüfungsschemata systematisch erläutert und Unterschiede sowie Gemeinsamkeiten herausgearbeitet.
Das Gewährleistungsrecht knüpft eng an das Leistungsstörungsrecht an, jedoch muss in der Klausur genau beachtet werden, wann welche Vorschriften des Einen oder des Anderen zu prüfen sind. Im Rahmen des Gewährleistungsrechts liegt der Fokus auf dem Kaufrecht, andere Vertragsarten und ihre Gewährleistungsrechte wie der Werkvertrag werden aber ebenfalls behandelt. Erläutert werden die Fragen, wann das Gewährleistungsrecht überhaupt zur Anwendung kommt und welche Voraussetzungen die einzelnen Gewährleistungsrechte wie Nacherfüllung, Rücktritt bzw. Minderung sowie Schadensersatz haben. Nicht vergessen werden dabei die Besonderheiten des Verbrauchsgüterkaufs.
Der gesamte Grundkurs Zivilrecht befindet sich auf dem aktuellen Stand der Gesetzgebung zum 01.01.2022 und beinhaltet insbesondere den neuen Mängelbegriff im Kaufrecht nach § 434 BGB.