Der erste Teil des Grundkurs Zivilrecht gibt zunächst einen Überblick über das Zivilrecht und behandelt unter anderem die Abgrenzung zwischen öffentlichem Recht und Privatrecht. Ferner werden die Rechtssubjekte des Zivilrechts mit Fokus auf den natürlichen und juristischen Personen erläutert.
Der Schwerpunkt des ersten Kursteils liegt in der Besprechung der Schuldverhältnisse (vertragliche, vertragsähnliche und die gesetzlichen, sprich dingliche, deliktische und bereicherungsrechtliche Schuldverhältnisse) sowie die aus ihnen resultierenden Ansprüche. Vermittelt werden soll die für jede Prüfung elementar wichtige Prüfungsreihenfolge der Schuldverhältnisse, ihre Stellung zueinander sowie ihre Gemeinsamkeiten und Unterschiede im Prüfungsaufbau.
Das Hauptaugenmerk im Rahmen der Schuldverhältnisse liegt im ersten Kursteil auf dem Vertrag, hier insbesondere auf seinem Zustandekommen durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen. Erläutert wird, wie Verträge durch Willenserklärungen zustande kommen, was diese Willenserklärungen überhaupt ausmacht, wie sich die Vertragsparteien beim Abschluss eines Vertrages durch einen Stellvertreter vertreten lassen können und wie das Gesetz die Einbeziehung in einen Vertrag sowie die Wirksamkeit oder Unwirksamkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen regelt.
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