Der dritte Teil des Grundkurs Zivilrecht widmet sich wieder ganz dem Vertrag. Ging es im ersten Teil noch um dessen Zustandekommen, behandelt der dritte Teil nunmehr die Frage, welche Hindernisse der Wirksamkeit eines Vertrages entgegenstehen oder wie man sich nach Vertragsschluss wieder von diesem lösen kann.
Zunächst wird erläutert, wie ein Vertrag bzw. die ihn zustande bringenden Willenserklärungen angefochten werden können, wenn sich eine der Vertragsparteien bei Vertragsschluss beispielsweise über den Inhalt ihrer Willenserklärung geirrt hat oder wenn sie von der anderen Partei arglistig getäuscht wurde. Ebenfalls behandelt werden die Voraussetzungen des Rücktritts und des Widerrufs. Nicht vergessen werden darf die Frage, was passiert, wenn einer Vertragspartei die Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen unmöglich wird oder ein Anspruch aus einem Vertrag verjährt ist. Hier werden Voraussetzungen, Prüfungsschema und -standort sowie Rechtsfolgen all dieser Rechtsinstitute ausführlich und strukturiert erläutert.
Zu guter Letzt wird, nachdem der Prüfungsaufbau der vertraglichen Ansprüche abgeschlossen wurde, der Prüfungsaufbau der nicht-vertraglichen, also der gesetzlichen Schuldverhältnisse behandelt.
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