Der zweite Teil des Grundkurs Zivilrecht widmet sich den übrigen Schuldverhältnissen, also den vertragsnahen, dinglichen, deliktischen sowie bereicherungsrechtlichen Schuldverhältnissen.
Zu nennen sind hier insbesondere die Schadensersatzansprüche aus vorvertraglichen/vertragsnahen Schuldverhältnissen, die deliktischen Schadensersatzpflichten bei Verletzung eines der in den §§ 823 ff. BGB geschützten Rechtsgütern sowie die immer wieder in Prüfungen auftauchenden Probleme im Rahmen des Verrichtungsgehilfen und die bereicherungsrechtlichen Herausgabeansprüche aus § 812 BGB.
Im Rahmen der dinglichen Ansprüche beschäftigt sich der Kurs zunächst mit der Frage, was Eigentum und Besitz ist und wie sich diese Institute im Unterschied zum allgemeinen Sprachgebrauch unterscheiden. Ganz besonders hervorzuheben ist im Rahmen der dinglichen Ansprüche das Trennungs- und Abstraktionsprinzip, dessen Einhaltung in jeder Prüfung über Bestehen oder Nichtbestehen entscheiden kann. Erläutert wird all dies am eingängigen, wie aber auch höchst prüfungsrelevanten Beispiel des Herausgabeanspruches des Eigentümers gegen den Besitzer aus § 985 BGB.
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